Findok · Richtlinien
ZK-2260
Anhang 10AI Versandbegleitdokument
überholte Fassung (bis 19.02.2018)RichtlinieBMF-010313/0781-III/10/2017gilt ab 06.12.2017
Inhaltsverzeichnis der ZK-2260
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 06.12.2017 bis 19.02.2018.
Wortlaut laut Findok
Anhang 10AI Versandbegleitdokument
[Grafik]
Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein"
[Grafik]
Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A
[Grafik]
Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B
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Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse
KontrollergebnisseKontrollcodes im Versandverfahren:
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A1
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Konform
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A1Abgang und Bestimmung
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A2
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als Konform angesehen
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A2Abgang und Bestimmung
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A3
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VereinfachteVereinfachte Verfahren (ZV) Verfahren
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A3Abgang
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AbgabenerhebungA5 erfolgt
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A5Abweichungen
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Bestimmung
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UnstimmigkeitenB1
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B1Nicht Konform
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Bestimmung
Erläuterung zu Anhang 10AM:
Anführung der Codes beiAbgang:
A1 Abgang und Bestimmung: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten
A2 Abgang und Bestimmung: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau
A3 Abgang: Eröffnung durch Zugelassenen Versender
A5 Bestimmung
B1 Abgang und Bestimmung
Hinweis:Bestimmung:
Beim Abgang sollte der Code B1 möglichst nicht verwendet werden.A1:
Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten sowie
Überprüfung amtliches Kennzeichen
Prüfung etwaiger Verschlüsse
BeispieleA2:
Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau)
Prüfung etwaiger Verschlüsse
Keine Kontrolle bei ZE (weder Beschau noch Unterlagen) wenn keine Unregelmäßigkeiten
Übermittlung der IE018 (Kontrollergnisnachricht) am selben Tag, spätestens am nächsten Arbeitstag
A1 Beförderungsmittel oder Packstück vorhanden und eventuelle Verschlüsse in OrdnungA5:
Bei geringfügigen Abweichungen, aber keine Entstehung der Zollschuld
Beispiel:
Verschlussverletzung
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Bestimmungszollstelle:
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Zugelassener Empfänger:
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Bis zur techn. Umsetzung: A1 codieren
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Meldung an Bestimmungszollstelle
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BZS: Auf Kontrolle setzen(aus techn. Gründen) - abarbeiten
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Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren
Gestellung nach Ablauf der Gestellungsfrist;
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Bestimmungszollstelle:
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Zugelassener Empfänger:
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Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren
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BZS in ROT: Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren
Falsche Identität / Nationalität der Verkehrsmittel;
Nichteinhaltung der notwendigen Eintragungen bei Vorfällen während des Warenverkehrs;
Fristüberschreitung nachgesehen (Artikel 306 Abs. 3 IAUnregelmäßigkeit des Gewichts oder der Packstücke (geringe Gewichts- oder Packungsdifferenzen)
Bei Mehrmengen; detaillierte Angaben in der IE018. Die Bestimmungszollstelle übernimmt die Klärung der Situation.
A2 nur papiermäßige ÜberprüfungB1:
A3 für zugelassene Versender
Bei schwerwiegenden Abweichungen die eine Erledigung des Versandverfahrens nicht erlauben. Keine Gutschrift des Sicherheitsbetrages; Haftung des Inhabers des Verfahrens und Bürgen bleiben bestehen. Ist die Bestimmungszollstelle überzeugt, dass die Abweichungen bereits am Abgangsort verursacht wurden, sind diese von der Abgangszollstelle zu behandeln.
Klärung durch die Abgangszollstelle ist abzuwarten,
Fehlmengen
andere als angemeldete Waren
keine Freigabe vom Versand
A5 Mehrmengen oder Beiladungen, wenn zB Abgabenerhebung erfolgt oder weiteres Zollverfahren
B1 Fehlmenge, Verschlussverletzung, Fristüberschreitung nicht nachgesehen oder sonstige Unstimmigkeiten, die nicht nachgesehen werdenDiese Kontrollcodes sind auch im Betriebskontinuitätsverfahren anzuwenden. Alle Fälle, in denen bereits die Zollschuld entstanden ist und bescheidmäßig vorgeschrieben wird oder bei "Untersuchung eingeleitet".
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0781-III/10/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0750-IV/6/2016
- Stammnummer
- 72338
- Enthalten in Fassung
- 2 (geltend: 3)
- Gültig
- 06.12.2017 bis 19.02.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF