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Findok · Richtlinien

ZK-2260

Anhang 10AI Versandbegleitdokument

überholte Fassung (bis 19.02.2018)RichtlinieBMF-010313/0781-III/10/2017gilt ab 06.12.2017

Inhaltsverzeichnis der ZK-2260

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 06.12.2017 bis 19.02.2018.

Wortlaut laut Findok

Anhang 10AI Versandbegleitdokument [Grafik]   Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein" [Grafik]   Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A [Grafik]   Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B [Grafik]   Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse KontrollergebnisseKontrollcodes im Versandverfahren:   | A1 | Konform | A1Abgang und Bestimmung | A2 | als Konform angesehen | A2Abgang und Bestimmung | A3 | VereinfachteVereinfachte Verfahren (ZV) Verfahren | A3Abgang | AbgabenerhebungA5 erfolgt | A5Abweichungen | Bestimmung | UnstimmigkeitenB1 | B1Nicht Konform | Bestimmung Erläuterung zu Anhang 10AM: Anführung der Codes beiAbgang: A1 Abgang und Bestimmung: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten A2 Abgang und Bestimmung: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau A3 Abgang: Eröffnung durch Zugelassenen Versender A5 Bestimmung B1 Abgang und Bestimmung Hinweis:Bestimmung: Beim Abgang sollte der Code B1 möglichst nicht verwendet werden.A1: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten sowie Überprüfung amtliches Kennzeichen Prüfung etwaiger Verschlüsse BeispieleA2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau) Prüfung etwaiger Verschlüsse Keine Kontrolle bei ZE (weder Beschau noch Unterlagen) wenn keine Unregelmäßigkeiten Übermittlung der IE018 (Kontrollergnisnachricht) am selben Tag, spätestens am nächsten Arbeitstag A1 Beförderungsmittel oder Packstück vorhanden und eventuelle Verschlüsse in OrdnungA5: Bei geringfügigen Abweichungen, aber keine Entstehung der Zollschuld Beispiel: Verschlussverletzung | Bestimmungszollstelle: | Zugelassener Empfänger: | Bis zur techn. Umsetzung: A1 codieren | Meldung an Bestimmungszollstelle | | BZS: Auf Kontrolle setzen(aus techn. Gründen) - abarbeiten | | Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren Gestellung nach Ablauf der Gestellungsfrist; | Bestimmungszollstelle: | Zugelassener Empfänger: | Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren | BZS in ROT: Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren Falsche Identität / Nationalität der Verkehrsmittel; Nichteinhaltung der notwendigen Eintragungen bei Vorfällen während des Warenverkehrs; Fristüberschreitung nachgesehen (Artikel 306 Abs. 3 IAUnregelmäßigkeit des Gewichts oder der Packstücke (geringe Gewichts- oder Packungsdifferenzen) Bei Mehrmengen; detaillierte Angaben in der IE018. Die Bestimmungszollstelle übernimmt die Klärung der Situation. A2 nur papiermäßige ÜberprüfungB1: A3 für zugelassene Versender Bei schwerwiegenden Abweichungen die eine Erledigung des Versandverfahrens nicht erlauben. Keine Gutschrift des Sicherheitsbetrages; Haftung des Inhabers des Verfahrens und Bürgen bleiben bestehen. Ist die Bestimmungszollstelle überzeugt, dass die Abweichungen bereits am Abgangsort verursacht wurden, sind diese von der Abgangszollstelle zu behandeln. Klärung durch die Abgangszollstelle ist abzuwarten, Fehlmengen andere als angemeldete Waren keine Freigabe vom Versand A5 Mehrmengen oder Beiladungen, wenn zB Abgabenerhebung erfolgt oder weiteres Zollverfahren B1 Fehlmenge, Verschlussverletzung, Fristüberschreitung nicht nachgesehen oder sonstige Unstimmigkeiten, die nicht nachgesehen werdenDiese Kontrollcodes sind auch im Betriebskontinuitätsverfahren anzuwenden. Alle Fälle, in denen bereits die Zollschuld entstanden ist und bescheidmäßig vorgeschrieben wird oder bei "Untersuchung eingeleitet".

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0781-III/10/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0750-IV/6/2016
Stammnummer
72338
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 3)
Gültig
06.12.2017 bis 19.02.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF