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Findok · Richtlinien

ZK-2260

Anhang 10AI Versandbegleitdokument

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0075-III/10/2018gilt ab 20.02.2018

Inhaltsverzeichnis der ZK-2260

Wortlaut laut Findok

Anhang 10AI Versandbegleitdokument [Grafik]   Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein" [Grafik]   Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A [Grafik]   Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B [Grafik]   Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse Kontrollcodes im Versandverfahren:   | A1 | Konform | Abgang und Bestimmung | A2 | als Konform angesehen | Abgang und Bestimmung | A3 | Vereinfachte Verfahren (ZV) | Abgang | A5 | Abweichungen | Bestimmung | B1 | Nicht Konform | Bestimmung   Abgang: A1: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten A2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau A3: Eröffnung durch Zugelassenen Versender Bestimmung: A1: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten sowie Überprüfung amtliches Kennzeichen Prüfung etwaiger Verschlüsse A2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau) Prüfung etwaiger Verschlüsse Keine Kontrolle bei ZE (weder Beschau noch Unterlagen) wenn keine Unregelmäßigkeiten Übermittlung der IE018 (Kontrollergebnisnachricht) am selben Tag, spätestens am nächsten Arbeitstag A5: Bei geringfügigen Abweichungen, aber keine Entstehung der Zollschuld Beispiel: Verschlussverletzung | Bestimmungszollstelle: | Zugelassener Empfänger: | Bis zur techn. Umsetzung: A1 codieren | Meldung an Bestimmungszollstelle | | BZS: Auf Kontrolle setzen(aus techn. Gründen) - abarbeiten | | Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren Gestellung nach Ablauf der Gestellungsfrist; | Bestimmungszollstelle: | Zugelassener Empfänger: | Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren | BZS in ROT: Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren Falsche Identität / Nationalität der Verkehrsmittel; Nichteinhaltung der notwendigen Eintragungen bei Vorfällen während des Warenverkehrs; Unregelmäßigkeit des Gewichts oder der Packstücke (geringe Gewichts- oder Packungsdifferenzen) Bei Mehrmengen; detaillierte Angaben in der IE018. Die Bestimmungszollstelle übernimmt die Klärung der Situation. B1: Bei schwerwiegenden Abweichungen die eine Erledigung des Versandverfahrens nicht erlauben. Keine GutschriftFreigabe des Sicherheitsbetrages; Haftung des Inhabers des Verfahrens und Bürgen bleiben bestehen. Ist die Bestimmungszollstelle überzeugt, dass die Abweichungen bereits am Abgangsort verursacht wurden, sind diese von der Abgangszollstelle zu behandeln. Klärung durch die Abgangszollstelle ist abzuwarten, Fehlmengen andere als angemeldete Waren keine Freigabe vom Versand Diese Kontrollcodes sind auch im Betriebskontinuitätsverfahren anzuwenden.

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Herkunft

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Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0075-III/10/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0750-IV/6/2016
Stammnummer
72338
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 3)
Gültig
20.02.2018 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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