Findok · Richtlinien
ZK-2260
Anhang 10AI Versandbegleitdokument
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0075-III/10/2018gilt ab 20.02.2018
Inhaltsverzeichnis der ZK-2260
Wortlaut laut Findok
Anhang 10AI Versandbegleitdokument
[Grafik]
Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein"
[Grafik]
Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A
[Grafik]
Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B
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Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse
Kontrollcodes im Versandverfahren:
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A1
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Konform
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Abgang und Bestimmung
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A2
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als Konform angesehen
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Abgang und Bestimmung
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A3
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Vereinfachte Verfahren (ZV)
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Abgang
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A5
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Abweichungen
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Bestimmung
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B1
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Nicht Konform
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Bestimmung
Abgang:
A1: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten
A2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau
A3: Eröffnung durch Zugelassenen Versender
Bestimmung:
A1:
Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten sowie
Überprüfung amtliches Kennzeichen
Prüfung etwaiger Verschlüsse
A2:
Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau)
Prüfung etwaiger Verschlüsse
Keine Kontrolle bei ZE (weder Beschau noch Unterlagen) wenn keine Unregelmäßigkeiten
Übermittlung der IE018 (Kontrollergebnisnachricht) am selben Tag, spätestens am nächsten Arbeitstag
A5:
Bei geringfügigen Abweichungen, aber keine Entstehung der Zollschuld
Beispiel:
Verschlussverletzung
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Bestimmungszollstelle:
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Zugelassener Empfänger:
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Bis zur techn. Umsetzung: A1 codieren
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Meldung an Bestimmungszollstelle
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BZS: Auf Kontrolle setzen(aus techn. Gründen) - abarbeiten
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Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren
Gestellung nach Ablauf der Gestellungsfrist;
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Bestimmungszollstelle:
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Zugelassener Empfänger:
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Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren
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BZS in ROT: Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren
Falsche Identität / Nationalität der Verkehrsmittel;
Nichteinhaltung der notwendigen Eintragungen bei Vorfällen während des Warenverkehrs;
Unregelmäßigkeit des Gewichts oder der Packstücke (geringe Gewichts- oder Packungsdifferenzen)
Bei Mehrmengen; detaillierte Angaben in der IE018. Die Bestimmungszollstelle übernimmt die Klärung der Situation.
B1:
Bei schwerwiegenden Abweichungen die eine Erledigung des Versandverfahrens nicht erlauben. Keine GutschriftFreigabe des Sicherheitsbetrages; Haftung des Inhabers des Verfahrens und Bürgen bleiben bestehen. Ist die Bestimmungszollstelle überzeugt, dass die Abweichungen bereits am Abgangsort verursacht wurden, sind diese von der Abgangszollstelle zu behandeln.
Klärung durch die Abgangszollstelle ist abzuwarten,
Fehlmengen
andere als angemeldete Waren
keine Freigabe vom Versand
Diese Kontrollcodes sind auch im Betriebskontinuitätsverfahren anzuwenden.
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0075-III/10/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0750-IV/6/2016
- Stammnummer
- 72338
- Enthalten in Fassung
- 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 20.02.2018 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF