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Findok · Richtlinien

UP-5300

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2023-0.201.269gilt ab 17.03.2023

Inhaltsverzeichnis der UP-5300

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5300 (Arbeitsrichtlinie MAR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. August 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.201.269
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0213-IV/7/2016
Stammnummer
72076
Enthalten in Fassung
9 (geltend: 9)
Gültig
17.03.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF