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Findok · Richtlinien

UP-5300

Einleitung

überholte Fassung (bis 22.04.2020)Richtlinie2020-0.035.946gilt ab 01.08.2016

Inhaltsverzeichnis der UP-5300

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2016 bis 22.04.2020.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5300 (Arbeitsrichtlinie MAR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. August 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.035.946
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0213-IV/7/2016
Stammnummer
72076
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 9)
Gültig
01.08.2016 bis 22.04.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF