Findok · Richtlinien
ZT-2505
12.3. Kontingent Nr. 09.0033 (Orangensaftkonzentrat)
geltende FassungRichtlinie2021-0-069-003gilt ab 28.01.2021
Inhaltsverzeichnis der ZT-2505
Wortlaut laut Findok
12.3. Kontingent Nr. 09.0033 (Orangensaftkonzentrat)
Echtheitszeugnisse für Einfuhren im Rahmen dieses Kontingents werden von folgenden Stellen ausgestellt:
Argentinien: Dirección Nacional de Producción y Comercialización de las Secretaría de Agricultura, Ganaderiá y Pesca
Kolumbien: Corporación Colombia Internacional
Kuba: Ministère de l'agriculture
USA: United States Department of Agriculture
Das Echtheitszeugnis muss dem nachstehenden Muster entsprechen.
Obwohl dieses Kontingent theoretisch für Einfuhren aus allen Drittstaaten angewendet werden kann, schränkt die Verpflichtung zur Vorlage eines Echtheitszeugnisses seine Anwendbarkeit auf die vorgenannten Länder ein.
Echtheitszeugnisse für dieses Kontingent können durch eine allgemeine Bestätigung ersetzt werden, die der Europäischen Kommission vor der Einfuhr vorgelegt werden muss und in der die zuständige Behörde des Ursprungslandes bestätigt, dass die in diesem Land hergestellten Orangensaftkonzentrate keinen Saft von Blutorangen enthalten. Die Europäische Kommission unterrichtet die Mitgliedstaaten, damit diese die betroffenen Zolldienste entsprechend benachrichtigen können. Eine diesbezügliche Information wird auch im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe C, veröffentlicht.
Eine derartige allgemeine Bestätigung liegt zurzeit nicht vor.
Spezifische Merkmale welche das Orangensaftkonzentrat erfüllen muss um für dieses Kontingent in Frage zu kommen:
Orangensaft, dessen Volumenmasse sich bei 20 °C auf 1,229 g pro cm 3 oder weniger beläuft
[Grafik]
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0-069-003
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0225-IV/8/2016
- Stammnummer
- 71641
- Enthalten in Fassung
- 32 (geltend: 32)
- Gültig
- 28.01.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF