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Findok · Richtlinien

ZT-2505

12.3. Kontingent Nr. 09.0033 (Orangensaftkonzentrat)

überholte Fassung (bis 17.05.2020)RichtlinieBMF-010314/0503-III/11/2019gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 17.05.2020.

Wortlaut laut Findok

12.3. Kontingent Nr. 09.0033 (Orangensaftkonzentrat) Echtheitszeugnisse für Einfuhren im Rahmen dieses Kontingents werden von folgenden Stellen ausgestellt: Argentinien: Dirección Nacional de Producción y Comercialización de las Secretaría de Agricultura, Ganaderiá y Pesca Kolumbien: Corporación Colombia Internacional Kuba: Ministère de l'agriculture USA: United States Department of Agriculture Obwohl dieses Kontingent theoretisch für Einfuhren aus allen Drittstaaten angewendet werden kann, schränkt die Verpflichtung zur Vorlage eines Echtheitszeugnisses seine Anwendbarkeit auf die vorgenannten Länder ein. Echtheitszeugnisse für dieses Kontingent können durch eine allgemeine Bestätigung ersetzt werden, die der Europäischen Kommission vor der Einfuhr vorgelegt werden muss und in der die zuständige Behörde des Ursprungslandes bestätigt, dass die in diesem Land hergestellten Orangensaftkonzentrate keinen Saft von Blutorangen enthalten. Die Europäische Kommission unterrichtet die Mitgliedstaaten, damit diese die betroffenen Zolldienste entsprechend benachrichtigen können. Eine diesbezügliche Information wird auch im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe C, veröffentlicht. Eine derartige allgemeine Bestätigung liegt zurzeit nicht vor.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0503-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 (geltend: 32)
Gültig
01.05.2016 bis 17.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF