RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-2505

30. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Surimizubereitungen aus Korea (Kontingent Nr. 09.2450)

überholte Fassung (bis 17.05.2020)RichtlinieBMF-010314/0503-III/11/2019gilt ab 01.01.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2020 bis 17.05.2020.

Wortlaut laut Findok

2830. BestimmungenSonderbestimmungen für Maniokstärke, Maniok, Pfeilwurz udgl.die Einfuhr von Surimizubereitungen aus Indonesien und ThailandKorea (Kontingente Nr. 09.0125 und 09.012609.2450) Laut Art.Artikel 3 und 4 der VerordnungDurchführungsverordnung (EGEU) Nr. 10851093/20102011 ist die Inanspruchnahme der darf das Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0125 (Maniokstärke aus Thailand) und 09.0126 (Maniok, Pfeilwurz udgl. aus Indonesien) an die Vorlage eines von den zuständigen Behörden ausgestellten Ursprungsnachweises nach Artikel 61 der Verordnunglaufenden Nummer 09.2450 (EUSurimizubereitungen aus Korea) Nr. 952/2015 (UZK) bzw. der Artikel 57 bis 59 der Verordnung (EU) Nr. 2015/2447 (UZK-IA) ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden. Es können jedoch auch Ursprungsbescheinigungen anerkanntnur angewendet werden, welche den Bestimmungen der Artikel 55 bis 56 der Verordnung 2454/93 (ZK-DVO) entsprechen.wenn eine vom ermächtigten Ausführer unterzeichnete Erklärung in englischer Sprache vorliegt, durch die bestätigt wird, dass -die Surimizubereitung mindestens einen Fischanteil von 40 GHT aufweist und -die Hauptzutat der Surimigrundlage Fisch der Art "Pazifischer Pollack" (theragra Chalcogramma) ist. Diese Länder haben mitgeteilt, dassErklärung muss zudem folgende Stellen zur Ausstellung derartiger Bescheinigungen berechtigt sindAngaben enthalten: Thailand (Kontingent Nr. 09.0125): Department of Foreign Trade Ministry of Commerce Bureau of Import-Export Certification 44/100 Nonthaburi 1 Road Nonthaburi 11000 THAILAND -Weiters werden Bescheinigungen von bestimmten lokalen Behördendie verwendete Menge Fisch der Art "Pazifischer Pollack" (Adressen bei den jeweiligen Stempelmustern unter e-Zoll / Abfragen-Manager / Stempel / Kontingente) ausgestellt.theragra Chalcogramma), angegeben als prozentueller Anteil des gesamten für die Herstellung des als Surimi verwendeten Fisches; Indonesien (Kontingent Nr. 09.0126): PT. (Persero) Kawasan Berikat Nusantara Unit Usaha Marunda (Nusantara bonded zone in Marunda) Jl. Lampung No 1 Cilincing Jakarta 14120 INDONESIA PT. (Persero) Kawasan Berikat Nusantara Unit Usaha Tanjung Priok (Nusantara bonded zone in Tanjung Priok) Jl. Pelabuhan Nusantara Tanjung Priok Jakarta 14130 INDONESIA PT. (Persero) Kawasan Berikat Nusantara Unit Usaha Cakung (Nusantara bonded zone in Cakung) Jl. Raya Cakung Cilincing Tg. Priok Jakarta 14140 INDONESIA Weiters werden Bescheinigungen von bestimmten lokalen Behörden (Adressen bei den jeweiligen Stempelmustern unter e-Zoll / Abfragen-Manager / Stempel / Kontingente) ausgestellt.das Ursprungsland des "Pazifischen Pollack" Von anderen Stellen ausgestellte Bescheinigungen sind nicht anzuerkennen. Vor Anwendung des Kontingentzollsatzes ist zu prüfen, ob der Stempelabdruck auf der Bescheinigung einem in e-Zoll (Abfragen-Manager / Stempel / Kontingente) für das jeweilige Kontingent angegebenen Stempelabdruck entspricht. Entspricht der Stempelabdruck keinem dieser Muster, so sindAußerdem müssen die Vorschriften unterin Punkt 39.3.5.113.3. (Seite 6414) sinngemäß anzuwendengenannten Erfordernisse erfüllt sein. DiePazifischer Pollack wird in e-Zoll für Bescheinigungen aus Indonesien enthaltenen Unterschriftsproben haben nur hinweisenden Charakterenglischer Sprache als "Alaska Pollack" bezeichnet. Wenn die Unterschrift auf dem Zeugnis keinem dieser Muster entspricht, jedoch sonst keine Bedenken gegen die Richtigkeit der vorgelegten Bescheinigung bestehen, ist daher kein Prüfungsverfahren einzuleiten

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0503-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
27 (geltend: 32)
Gültig
01.01.2020 bis 17.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF