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Findok · Richtlinien

ZT-2505

36.2. Kontingente 09.7105 bis 09.7138 (bestimmte Textilien aus Nicaragua)

überholte Fassung (bis 17.11.2020)Richtlinie2020-0.454.224gilt ab 01.08.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2020 bis 17.11.2020.

Wortlaut laut Findok

36.2. Kontingente 09.7105 bis 09.7138 (bestimmte Textilien aus Nicaragua) Laut dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2013 darf bei den Zollkontinenten mit den laufenden Nummern 09.7105 bis 09.7138 die jährliche Gesamtkontingentmenge folgende Mengen für das betreffende Kalenderjahr nicht übersteigen: 2016 - 11.112.500 Stück 2017 - 11.900.000 Stück ab 2018 - 12.687.500 Stück Diese Gesamtmenge ist niedriger als die Summe der einzelnen Kontingentmengen. Sobald diese Gesamtmenge erreicht wird, gelten alle Kontingente mit den laufenden Nummern 09.7105 bis 09.7138 als erschöpft, und zwar auch dann wenn die Einfuhren im Rahmen eines oder mehrerer dieser Kontingente geringer sind als die für diese(s) Kontingent(e) vorgesehene Menge.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.454.224
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
30 (geltend: 32)
Gültig
01.08.2020 bis 17.11.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF