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Findok · Richtlinien

ZT-2505

36.2. Kontingente 09.7105 bis 09.7138 (bestimmte Textilien aus Nicaragua)

überholte Fassung (bis 17.05.2020)RichtlinieBMF-010314/0503-III/11/2019gilt ab 01.01.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2020 bis 17.05.2020.

Wortlaut laut Findok

3536.2. Unterlagen für die Einfuhr von LebensmittelzubereitungenKontingente 09.7105 bis 09.7138 (bestimmte Textilien aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096Nicaragua) Laut dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2013 darf bei den Zollkontinenten mit den laufenden Nummern 09.7105 bis 09.7138 die jährliche Gesamtkontingentmenge folgende Mengen für das betreffende Kalenderjahr nicht übersteigen: 2016 - 11.112.500 Stück 2017 - 11.900.000 Stück ab 2018 - 12.687.500 Stück Diese Gesamtmenge ist niedriger als die Summe der einzelnen Kontingentmengen. MitSobald Durchführungsverordnung (EU) der Kommission vom 17. Juli 2017diese Gesamtmenge erreicht wird, welchegelten alle Kontingente mit 7. August 2017 in Kraft trittden laufenden Nummern 09.7105 bis 09.7138 als erschöpft, wird für dieses Kontingentund zwar auch dann wenn die Pflicht zu VorlageEinfuhren im Rahmen eines Ursprungsnachweises abgeschafft. Ab 7. August 2017 ist kann daher diesesoder mehrerer dieser Kontingente geringer sind als die für diese(s) Kontingent ohne Vorlage eines Ursprungsnachweises in Anspruch genommen werden(e) vorgesehene Menge.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0503-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
27 (geltend: 32)
Gültig
01.01.2020 bis 17.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF