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Findok · Richtlinien

ZT-2505

15. Auslegung des Ausdrucks "zum industriellen Herstellen" (Kontingent Nr. 09.0792)

überholte Fassung (bis 17.11.2020)Richtlinie2020-0.454.224gilt ab 01.08.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-2505

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2020 bis 17.11.2020.

Wortlaut laut Findok

15. Auslegung des Ausdrucks "zum industriellen Herstellen" (Kontingent Nr. 09.0792) Mit Verordnung (EG) Nr. 499/1996 idF der Verordnung (EG) Nr. 1921/2004 wird ein Zollkontingent für Hering "zum industriellen Herstellen" eröffnet. Die Bezeichnung "zum industriellen Herstellen" ist in den Verordnungen nicht präzisiert. Um eine einheitliche Anwendung dieser Zollkontingente zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission nach Anhörung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche Maßnahmen, Leitlinien erarbeitet. Für die Anwendung des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.0792 ist demnach der Ausdruck "zum industriellen Herstellen" folgendermaßen zu verstehen: Das Zollkontingent gilt für Erzeugnisse, die einer anderen als nur einer oder mehrerer der folgenden Verarbeitungsarten unterliegen: -Säubern, Ausnehmen, Entfernen von Schwanz und Kopf, Zerteilen, Entnahme von Warenproben, Sortieren, Etikettieren, Verpacken, Kühlen, Gefrieren, Tiefgefrieren, Auftauen und Trennen. Die Zollkontingente gelten für Erzeugnisse, die folgenden Zerteilungsverfahren unterliegen: -Zerteilen in Würfel, Filetieren, Herstellen von Lappen, Zerteilen von Gefrierblöcken oder Zerteilen von Filetgefrierblöcken mit Zwischenlage. Das Zollkontingent gilt nicht für Erzeugnisse, bei denen qualifizierende Behandlungen vom Einzelhandel oder von Restaurationsbetrieben vorgenommen werden. Die Zollzugeständnisse im Rahmen des Zollkontingentes gelten nur für Fisch, der für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.454.224
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0225-IV/8/2016
Stammnummer
71641
Enthalten in Fassung
30 (geltend: 32)
Gültig
01.08.2020 bis 17.11.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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