Findok · Richtlinien
ZT-2505
36. Kontingente mit einer gemeinsamen Höchstmenge
geltende FassungRichtlinie2021-0-069-003gilt ab 28.01.2021
Inhaltsverzeichnis der ZT-2505
Wortlaut laut Findok
36. Kontingente mit einer gemeinsamen Höchstmenge
36.1. Kontingente 09.7078 bis 09.7103 (bestimmte Textilien aus El Salvador)
Laut dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2013 darf bei den Zollkontinenten mit den laufenden Nummern 09.7078 bis 09.7103 die jährliche Gesamtkontingentmenge folgende Mengen für das betreffende Kalenderjahr nicht übersteigen:
2016 - 12.472.500 Stück
2017 - 13.630.000 Stück
ab 2018 - 14.787.500 Stück
Diese Gesamtmenge ist niedriger als die Summe der einzelnen Kontingentmengen.
Sobald diese Gesamtmenge erreicht wird, gelten alle Kontingente mit den laufenden Nummern 09.7078 bis 09.7103 als erschöpft, und zwar auch dann wenn die Einfuhren im Rahmen eines oder mehrerer dieser Kontingente geringer sind als die für diese(s) Kontingent(e) vorgesehene Menge.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0-069-003
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0225-IV/8/2016
- Stammnummer
- 71641
- Enthalten in Fassung
- 32 (geltend: 32)
- Gültig
- 28.01.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF