Findok · Richtlinien
UZK-DA
Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
überholte Fassung (bis 30.07.2018)RichtlinieBMF-010313/0232-IV/6/2017gilt ab 01.05.2016
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.07.2018.
Wortlaut laut Findok
Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Artikel 134 Zollanmeldungen im Handel mit steuerlichen Sondergebieten
(Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex)
(1) Für den Handel mit Unionswaren gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex gelten die folgenden Vorschriften:
a)Titel V Kapitel 2, 3 und 4 des Zollkodex;
b)Titel VIII Kapitel 2 und 3 des Zollkodex;
c)Titel V Kapitel 2 und 3 dieser Verordnung;
d)Titel VIII Kapitel 2 und 3 dieser Verordnung.
(2) Eine Person kann ihren Verpflichtungen gemäß den Vorschriften in Absatz 1 nachkommen, indem sie in den folgenden Fällen eine Rechnung oder ein Beförderungspapier vorlegt:
a)Die Waren werden von dem steuerlichen Sondergebiet aus in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union, der kein steuerliches Sondergebiet ist, innerhalb desselben Mitgliedstaats versandt;
b)die Waren werden aus einem anderen Teil des Zollgebiets der Union, der kein steuerliches Sondergebiet ist, innerhalb desselben Mitgliedstaats in das steuerliche Sondergebiet verbracht;
c)die Waren werden von einem anderen Teil des Zollgebiets der Union aus, der kein steuerliches Sondergebiet ist, in das steuerliche Sondergebiet innerhalb desselben Mitgliedstaats versandt;
d)die Waren werden aus dem steuerlichen Sondergebiet innerhalb desselben Mitgliedstaats in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union, der kein steuerliches Sondergebiet der Union ist, verbracht.
Normen und Schlagworte
- Art. 134 UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0232-IV/6/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 30.07.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF