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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren

überholte Fassung (bis 30.07.2018)RichtlinieBMF-010313/0232-IV/6/2017gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.07.2018.

Wortlaut laut Findok

Kapitel 2 Überführung von Waren in ein Zollverfahren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 134 Zollanmeldungen im Handel mit steuerlichen Sondergebieten (Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für den Handel mit Unionswaren gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex gelten die folgenden Vorschriften: a)Titel V Kapitel 2, 3 und 4 des Zollkodex; b)Titel VIII Kapitel 2 und 3 des Zollkodex; c)Titel V Kapitel 2 und 3 dieser Verordnung; d)Titel VIII Kapitel 2 und 3 dieser Verordnung. (2) Eine Person kann ihren Verpflichtungen gemäß den Vorschriften in Absatz 1 nachkommen, indem sie in den folgenden Fällen eine Rechnung oder ein Beförderungspapier vorlegt: a)Die Waren werden von dem steuerlichen Sondergebiet aus in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union, der kein steuerliches Sondergebiet ist, innerhalb desselben Mitgliedstaats versandt; b)die Waren werden aus einem anderen Teil des Zollgebiets der Union, der kein steuerliches Sondergebiet ist, innerhalb desselben Mitgliedstaats in das steuerliche Sondergebiet verbracht; c)die Waren werden von einem anderen Teil des Zollgebiets der Union aus, der kein steuerliches Sondergebiet ist, in das steuerliche Sondergebiet innerhalb desselben Mitgliedstaats versandt; d)die Waren werden aus dem steuerlichen Sondergebiet innerhalb desselben Mitgliedstaats in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union, der kein steuerliches Sondergebiet der Union ist, verbracht.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0232-IV/6/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 30.07.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF