Findok · Richtlinien
UZK-DA
Titel XX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union
überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 31.07.2018
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 31.07.2018 bis 31.08.2024.
Wortlaut laut Findok
Titel XX Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union
Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union
Tabelle mit den Datenanforderungen
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D.E. Lfd. Nr.
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D.E. Bezeichnung
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Status
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XX/1
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Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung
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A [+]
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XX/2
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Gesamtsicherheit
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A
Der Status und die Kennzeichnung in der Tabelle mit den Datenanforderungen stimmen mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein.
Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union
Einleitung
Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Kapitel 1 aufgeführt sind.
Datenanforderungen
XX/1. Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung
Einzelheiten der vom zugelassenen Versender anzuwendenden Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung. Wurde dem zugelassenen Versender eine Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c Zollkodex erteilt, kann die die Entscheidung treffende Zollbehörde die Verwendung solcher Verschlüsse als Maßnahme zur Nämlichkeitssicherung vorschreiben. Die Referenznummer der Entscheidung über die Verwendung besonderer Verschlüsse ist anzugeben.
XX/2. Gesamtsicherheit
Antrag:
Angabe der Referenznummer der Entscheidung fürüber die Leistung einer Gesamtsicherheit oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung. Wurde die entsprechende Bewilligung noch nicht erteilt, ist die NummerRegistriernummer des betreffenden Antrags anzugeben.
Bewilligung:
Angabe der Referenznummer der Entscheidung über die Leistung einer Gesamtsicherheit oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung.
Normen und Schlagworte
- Anhang A Titel XX UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.072.366
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
- Gültig
- 31.07.2018 bis 31.08.2024
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF