Findok · Richtlinien
UP-4400
Einleitung
überholte Fassung (bis 12.05.2020)Richtlinie2020-0.069.491gilt ab 01.04.2016
Inhaltsverzeichnis der UP-4400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.04.2016 bis 12.05.2020.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-4400 (Arbeitsrichtlinie Länder die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmen [SAP Länder]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. April 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.069.491
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0093-IV/7/2016
- Stammnummer
- 71628
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 (geltend: 18)
- Gültig
- 01.04.2016 bis 12.05.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF