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Findok · Richtlinien

UP-4400

Einleitung

überholte Fassung (bis 18.11.2021)Richtlinie2020-0.299.089gilt ab 13.05.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 13.05.2020 bis 18.11.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4400 (Arbeitsrichtlinie Länder die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmen [SAP Länder]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. April 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.299.089
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0093-IV/7/2016
Stammnummer
71628
Enthalten in Fassung
12 (geltend: 18)
Gültig
13.05.2020 bis 18.11.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF