Findok · Richtlinien
ZK-2630
Einleitung
überholte Fassung (bis 15.09.2020)RichtlinieBMF-010313/0619-III/10/2019gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der ZK-2630
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 15.09.2020.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZK-2630 (Verbringung aus dem Zollgebiet) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0619-III/10/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0121-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71543
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 10)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 15.09.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF