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Findok · Richtlinien

ZK-2630

Einleitung

überholte Fassung (bis 27.09.2020)Richtlinie2020-0.593.740gilt ab 16.09.2020

Inhaltsverzeichnis der ZK-2630

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.09.2020 bis 27.09.2020.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2630 (Verbringung aus dem Zollgebiet) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2016

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.593.740
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0121-IV/6/2016
Stammnummer
71543
Enthalten in Fassung
9 (geltend: 10)
Gültig
16.09.2020 bis 27.09.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF