Findok · Richtlinien
VB-0337
0. Einführung
überholte Fassung (bis 06.08.2025)Richtlinie2022-0.582.475gilt ab 02.08.2022
Inhaltsverzeichnis der VB-0337
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 02.08.2022 bis 06.08.2025.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den ZollämternZollorganen zur Verhinderung der Einbringung von invasiven gebietsfremden Arten in die Union anzuwendenden Beschränkungen sind:
1.die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten;
2.die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates;
3.die Durchführungsverordnung (EU) 2016/145 der Kommission zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - des Formats des Dokuments für den Nachweis der von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilten Genehmigung, die es Einrichtungen gestattet, bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung durchzuführen;
4.das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen (Pflanzenschutzgesetz 2018), BGBl. I Nr. 40/2018.
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union
Im Warenverkehr innerhalb der Union bestehen bei invasiven gebietsfremden Arten keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
0.3. Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen über invasive gebietsfremde Arten finden sich im Internet
auf der Homepage der Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/,
auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) unter https://www.baes.gv.at/details//pflanzengesundheit-einfuhrkontrolle-in-bezug-auf-gelistete-invasive-gebietsfremde-arten/ und
auf der vom Umweltbundesamt betreuten Homepage http://www.neobiota-austria.at/. Dort finden sich auch Informationen zu Herkunft, Einschleppungswegen und Einfuhrvektoren, Erkennungsmerkmalen, dem Status in Österreich sowie der Verbreitung in Europa
zu den invasivenTierarten (Neozoen) der Unionsliste (https://www.neobiota-austria.at/ias-unionsliste/neozoen) und
zu den invasiven Pflanzenarten (Neophyten) der Unionsliste (https://www.neobiota-austria.at/ias-unionsliste/neophyten).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2022-0.582.475
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0078-IV/8/2015
- Stammnummer
- 71136
- Enthalten in Fassung
- 7, 8 (geltend: 9)
- Gültig
- 02.08.2022 bis 06.08.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF