Findok · Richtlinien
VB-0337
0. Einführung
überholte Fassung (bis 01.08.2017)RichtlinieBMF-010311/0110-IV/8/2016gilt ab 03.08.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0337
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 03.08.2016 bis 01.08.2017.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern zur Verhinderung der Einbringung von invasiven gebietsfremden Arten in die Union anzuwendenden Beschränkungen sind:
1.die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten;
2.die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates;
3.die Durchführungsverordnung (EU) 2016/145 der Kommission zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - des Formats des Dokuments für den Nachweis der von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilten Genehmigung, die es Einrichtungen gestattet, bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung durchzuführen;
4.das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Pflanzenschutzgesetz 2011), BGBl. I Nr. 10/2011.
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union
Im Warenverkehr innerhalb der Union bestehen bei invasiven gebietsfremden Arten keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
0.3. Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen über invasive gebietsfremde Arten finden sich im Internet
auf der Homepage der Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/,
auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) unter http://www.baes.gv.at und
auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/artenschutz/neobiota/.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0110-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0078-IV/8/2015
- Stammnummer
- 71136
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 9)
- Gültig
- 03.08.2016 bis 01.08.2017
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF