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Findok · Richtlinien

AH-2653

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen

überholte Fassung (bis 06.04.2020)RichtlinieBMF-010302/0046-III/11/2018gilt ab 17.05.2018

Inhaltsverzeichnis der AH-2653

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.05.2018 bis 06.04.2020.

Wortlaut laut Findok

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0046-III/11/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0001-IV/8/2015
Stammnummer
69915
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 5)
Gültig
17.05.2018 bis 06.04.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF