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Findok · Richtlinien

UP-4401

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2021-0.754.951gilt ab 29.10.2021

Inhaltsverzeichnis der UP-4401

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4401 (Arbeitsrichtlinie Georgien) stellt einen Auslegungsbehelf zu den den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 4. September 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.754.951
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0198-IV/7/2014
Stammnummer
69369
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 8)
Gültig
29.10.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF