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Findok · Richtlinien

UP-4401

Einleitung

überholte Fassung (bis 11.08.2021)Richtlinie2020-0.299.099gilt ab 13.05.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4401

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 13.05.2020 bis 11.08.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4401 (Arbeitsrichtlinie Georgien) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 4. September 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.299.099
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0198-IV/7/2014
Stammnummer
69369
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 8)
Gültig
13.05.2020 bis 11.08.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF