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Findok · Richtlinien

AH-2075

4A. Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck oder für die Ölindustrie

überholte Fassung (bis 05.03.2023)Richtlinie2023-0.155.900gilt ab 04.10.2022

Inhaltsverzeichnis der AH-2075

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 04.10.2022 bis 05.03.2023.

Wortlaut laut Findok

4A. Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck oder für die Ölindustrie Nach der Formulierung des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2A. Abschnitt 5A. derzeit frei

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.155.900
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0064-IV/8/2014
Stammnummer
69199
Enthalten in Fassung
24, 25, 26, 27, 28, 29, 30 (geltend: 54)
Gültig
04.10.2022 bis 05.03.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF