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Findok · Richtlinien

AH-2306

Einleitung

überholte Fassung (bis 06.10.2021)RichtlinieBMF-010302/0054-III/11/2019gilt ab 30.05.2017

Inhaltsverzeichnis der AH-2306

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 30.05.2017 bis 06.10.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie AH-2306, (Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 10. Juli 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0054-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0042-IV/8/2014
Stammnummer
69072
Enthalten in Fassung
2, 3 (geltend: 8)
Gültig
30.05.2017 bis 06.10.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF