Findok · Richtlinien
AH-2306
Einleitung
überholte Fassung (bis 06.10.2021)RichtlinieBMF-010302/0054-III/11/2019gilt ab 30.05.2017
Inhaltsverzeichnis der AH-2306
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 30.05.2017 bis 06.10.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-2306, (Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 10. Juli 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0054-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0042-IV/8/2014
- Stammnummer
- 69072
- Enthalten in Fassung
- 2, 3 (geltend: 8)
- Gültig
- 30.05.2017 bis 06.10.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF