Findok · Richtlinien
AH-2306
Einleitung
überholte Fassung (bis 29.05.2017)RichtlinieBMF-010302/0042-IV/8/2014gilt ab 14.07.2014
Inhaltsverzeichnis der AH-2306
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.07.2014 bis 29.05.2017.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-2306, (Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 10. Juli 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0042-IV/8/2014
- Stammnummer
- 69072
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 8)
- Gültig
- 14.07.2014 bis 29.05.2017
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF