Findok · Richtlinien
UP-4810
4. Warenkreis
geltende FassungRichtlinie2020-0.239.076gilt ab 19.01.2016
Inhaltsverzeichnis der UP-4810
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet grundsätzlich nur bei der Einfuhr in die EU auf Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems Anwendung, sofern diese Ursprungserzeugnisse Andorras sind. Nur für in der EU aus unverarbeitetem Tabak (der sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden muss) hergestellte Tabakwaren der HS Positionen 2402 und 2403 gewährt Andorra bei der Einfuhr ZollpräferenzenVertragspartner sind.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.239.076
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0085-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68614
- Enthalten in Fassung
- 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 19.01.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF