Findok · Richtlinien
UP-4810
4. Warenkreis
überholte Fassung (bis 18.01.2016)RichtlinieBMF-010310/0085-IV/7/2014gilt ab 01.07.2014
Inhaltsverzeichnis der UP-4810
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2014 bis 18.01.2016.
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet grundsätzlich nur bei der Einfuhr in die EU auf Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems Anwendung, sofern diese Ursprungserzeugnisse Andorras sind. Nur für in der EU aus unverarbeitetem Tabak (der sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden muss) hergestellte Tabakwaren der HS Positionen 2402 und 2403 gewährt Andorra bei der Einfuhr Zollpräferenzen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010310/0085-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68614
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 3)
- Gültig
- 01.07.2014 bis 18.01.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF