RIS AI

Findok · Richtlinien

UP-5000

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2023-0.321.249gilt ab 26.05.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-5000

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I des WPA (ab S. 32) nichts anderes bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.321.249
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0066-IV/7/2014
Stammnummer
68454
Enthalten in Fassung
10, 11, 12, 13, 14, 15 (geltend: 15)
Gültig
26.05.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF