RIS AI

Findok · Richtlinien

UP-5000

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 24.05.2020)Richtlinie2020-0.208.707gilt ab 01.07.2014

Inhaltsverzeichnis der UP-5000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2014 bis 24.05.2020.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I des WPA (ab S. 32) nichts anderes bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.208.707
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0066-IV/7/2014
Stammnummer
68454
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 15)
Gültig
01.07.2014 bis 24.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF