Findok · Richtlinien
UP-4600
2. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinie2022-0.102.360gilt ab 06.08.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-4600
Wortlaut laut Findok
2. Anwendungsbereich
Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Färöer sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html).
Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2022-0.102.360
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0020-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68283
- Enthalten in Fassung
- 7, 8, 9 (geltend: 9)
- Gültig
- 06.08.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF