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Findok · Richtlinien

UP-4600

2. Anwendungsbereich

überholte Fassung (bis 05.08.2020)Richtlinie2020-0.307.355gilt ab 18.05.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4600

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 18.05.2020 bis 05.08.2020.

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Färöer sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.307.355
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0020-IV/7/2014
Stammnummer
68283
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 9)
Gültig
18.05.2020 bis 05.08.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF