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Findok · Richtlinien

UP-3000

Einleitung

überholte Fassung (bis 22.06.2020)Richtlinie2020-0.212.401gilt ab 03.06.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-3000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 03.06.2020 bis 22.06.2020.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie UP-3000 (Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.212.401
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0160-IV/7/2013
Stammnummer
64408
Enthalten in Fassung
22 (geltend: 42)
Gültig
03.06.2020 bis 22.06.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF