Findok · Richtlinien
UP-3000
Einleitung
überholte Fassung (bis 21.01.2021)Richtlinie2020-0.683.230gilt ab 29.10.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-3000
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.10.2020 bis 21.01.2021.
01.07.201403.06.202023.06.202027.07.202024.09.202008.10.202029.10.202022.01.202112.02.202107.06.2021 (geltend)
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-3000 (Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.683.230
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0160-IV/7/2013
- Stammnummer
- 64408
- Enthalten in Fassung
- 27 (geltend: 42)
- Gültig
- 29.10.2020 bis 21.01.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF