RIS AI

Findok · Richtlinien

ZK-4200

Einleitung

überholte Fassung (bis 28.01.2024)Richtlinie2020-0.032.298gilt ab 02.02.2010

Inhaltsverzeichnis der ZK-4200

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 02.02.2010 bis 28.01.2024.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-4200 (Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 2. Februar 2010

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.032.298
GZ der Erstfassung
BMF-010300/0003-IV/6/2010
Stammnummer
45226
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 8)
Gültig
02.02.2010 bis 28.01.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF