Findok · Richtlinien
ZK-4200
Einleitung
überholte Fassung (bis 28.01.2024)Richtlinie2020-0.032.298gilt ab 02.02.2010
Inhaltsverzeichnis der ZK-4200
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 02.02.2010 bis 28.01.2024.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZK-4200 (Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 2. Februar 2010
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.032.298
- GZ der Erstfassung
- BMF-010300/0003-IV/6/2010
- Stammnummer
- 45226
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 8)
- Gültig
- 02.02.2010 bis 28.01.2024
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF