Findok · Richtlinien
ZK-4200
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2026-0.618.201gilt ab 29.01.2024
Inhaltsverzeichnis der ZK-4200
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZK-4200 (Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 2. Februar 2010
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.618.201
- GZ der Erstfassung
- BMF-010300/0003-IV/6/2010
- Stammnummer
- 45226
- Enthalten in Fassung
- 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 29.01.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF