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Findok · Richtlinien

VB-0334

0. Einführung

überholte Fassung (bis 26.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0004-IV/8/2009gilt ab 15.08.2009

Inhaltsverzeichnis der VB-0334

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.08.2009 bis 26.03.2010.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG zu vollziehenden Verbote für Katzen- und Hundefelle und Produkte, die solche Felle enthalten, ist die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft. 0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Katzen- und Hundefelle und Produkte, die solche Felle enthalten, dürfen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 in der Gemeinschaft nicht in Verkehr gebracht (siehe Abschnitt 2.1.) werden. Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieses Verbots mitzuwirken.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0004-IV/8/2009
Stammnummer
38809
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 5)
Gültig
15.08.2009 bis 26.03.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF