Findok · Richtlinien
VB-0334
0. Einführung
überholte Fassung (bis 26.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0004-IV/8/2009gilt ab 15.08.2009
Inhaltsverzeichnis der VB-0334
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.08.2009 bis 26.03.2010.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG zu vollziehenden Verbote für Katzen- und Hundefelle und Produkte, die solche Felle enthalten, ist
die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Katzen- und Hundefelle und Produkte, die solche Felle enthalten, dürfen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 in der Gemeinschaft nicht in Verkehr gebracht (siehe Abschnitt 2.1.) werden. Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieses Verbots mitzuwirken.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0004-IV/8/2009
- Stammnummer
- 38809
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 5)
- Gültig
- 15.08.2009 bis 26.03.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF