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Findok · Richtlinien

VB-0334

4. Strafbestimmungen

überholte Fassung (bis 26.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0004-IV/8/2009gilt ab 15.08.2009

Inhaltsverzeichnis der VB-0334

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.08.2009 bis 26.03.2010.

Wortlaut laut Findok

4. Strafbestimmungen (1) Die Ein- und Ausfuhr von Fellen von Katzen von wild lebenden Katzenarten der Spezies felis silvestris sowie von Waren daraus entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 9 Abs. 1 Artenhandelsgesetz als Verwaltungsübertretung strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz VB-0330, Abschnitt 7, wird verwiesen. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen feststellen, dass Felle von Katzen- und Hunden sowie Produkte, die derartige Felle enthalten, entgegen den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 ein- oder ausgeführt worden sind, oder versucht wird, diese entgegen dieser Verordnung ein- oder auszuführen, so sind die Waren bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Sofern keine Strafbarkeit nach § 9 Abs. 1 Artenhandelsgesetz vorliegt, ist das Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/8, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, post.vub@bmf.gv.at, zu befassen, das sodann entscheidet, wie im jeweiligen Anlassfall vorzugehen ist. (3) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0004-IV/8/2009
Stammnummer
38809
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 5)
Gültig
15.08.2009 bis 26.03.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF