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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0423-G/08

Masseverwalter als Bescheidadressat

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0423-G/08vom 19.01.2009
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. April 2008, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. März 2008, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer, von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ), jeweils für den Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Es steht unbestritten fest (vgl. dazu auch die Ausführungen im Vorlageantrag), dass nach der Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners tritt und dass während des Konkursverfahrens Abgabenbescheide nicht wirksam an den Gemeinschuldner gerichtet werden können. Entgegen der Auffassung des Berufungswerbers gilt diese Anordnung jedoch nicht nur für Abgabenbescheide sondern auch für Haftungsbescheide (vgl. dazu insbesondere VwGH 19.9.2007, 2007/13/0070). Abgesehen davon, dass es sich bei den angefochtenen Festsetzungsbescheiden gemäß § 201 BAO betreffend DB und DZ dem Wesen nach ohnehin um Abgabenbescheide und nicht um Haftungsbescheide handelt, waren daher auch die Haftungsbescheide hinsichtlich der Lohnsteuer (Festsetzungsbescheide gemäß § 202 BAO) zu Recht an den Berufungswerber als Masseverwalter gerichtet. Die Berufung war daher, wie im Spruch geschehen, als unbegründet abzuweisen. Graz, am 19. Jänner 2009

Normen und Schlagworte

MasseverwalterBescheidadressatEmpfängerHaftungs- und AbgabenbescheideFestsetzungsbescheideLohnsteuerprüfung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0423-G/08
Stammnummer
38734
Gültig
19.01.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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