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Findok · Richtlinien

VB-0820

0. Einführung

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010311/0008-IV/8/2016gilt ab 05.09.2014

Inhaltsverzeichnis der VB-0820

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 05.09.2014 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Ausfuhr gefährlicher Chemikalien zu vollziehenden Verbote und Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EGEU) Nr. 689649/20082012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien; 2.das Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997. (2) Die Verordnung (EGEU) Nr. 689649/20082012 verfolgt folgende Ziele: Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel ("PIC-Übereinkommen"); Förderung der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinschaftlichen Bemühungen im internationalen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichem Schaden zu bewahren; Beitrag zu einer umweltverträglichen Verwendung von gefährlichen Chemikalien. (3) Die Verordnung (EGEU) Nr. 689649/20082012 enthält auch Vorschriften über die Einfuhr gefährlicher Chemikalien. Eine Mitwirkung der Zollämter und der Zollorgane an Vollzug dieser Regelungen ist derzeit nicht vorgesehen. (4) Die Kommission hat im Amtsblatt Nr. C 65/1 vom 1. März 2011 Technische Leitlinien für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 veröffentlicht, um die Anwendung dieser Verordnung zu unterstützen. 0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Im innergemeinschaftlichen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0008-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0089-IV/8/2008
Stammnummer
36197
Enthalten in Fassung
12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 28)
Gültig
05.09.2014 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF