Findok · Richtlinien
VB-0820
0. Einführung
überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010311/0008-IV/8/2016gilt ab 05.09.2014
Inhaltsverzeichnis der VB-0820
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 05.09.2014 bis 30.04.2016.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
(1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Ausfuhr gefährlicher Chemikalien zu vollziehenden Verbote und Beschränkungen sind:
1.die Verordnung (EGEU) Nr. 689649/20082012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien;
2.das Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997.
(2) Die Verordnung (EGEU) Nr. 689649/20082012 verfolgt folgende Ziele:
Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel ("PIC-Übereinkommen");
Förderung der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinschaftlichen Bemühungen im internationalen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichem Schaden zu bewahren;
Beitrag zu einer umweltverträglichen Verwendung von gefährlichen Chemikalien.
(3) Die Verordnung (EGEU) Nr. 689649/20082012 enthält auch Vorschriften über die Einfuhr gefährlicher Chemikalien. Eine Mitwirkung der Zollämter und der Zollorgane an Vollzug dieser Regelungen ist derzeit nicht vorgesehen.
(4) Die Kommission hat im Amtsblatt Nr. C 65/1 vom 1. März 2011 Technische Leitlinien für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 veröffentlicht, um die Anwendung dieser Verordnung zu unterstützen.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Im innergemeinschaftlichen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0008-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0089-IV/8/2008
- Stammnummer
- 36197
- Enthalten in Fassung
- 12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 28)
- Gültig
- 05.09.2014 bis 30.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF