Findok · Richtlinien
VB-0820
Einleitung
überholte Fassung (bis 30.06.2022)Richtlinie2020-0.513.652gilt ab 01.09.2020
Inhaltsverzeichnis der VB-0820
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2020 bis 30.06.2022.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verbote und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. November 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.513.652
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0089-IV/8/2008
- Stammnummer
- 36197
- Enthalten in Fassung
- 22 (geltend: 28)
- Gültig
- 01.09.2020 bis 30.06.2022
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF