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Findok · Richtlinien

VB-0820

Einleitung

überholte Fassung (bis 30.06.2022)Richtlinie2020-0.513.652gilt ab 01.09.2020

Inhaltsverzeichnis der VB-0820

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2020 bis 30.06.2022.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verbote und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. November 2008

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.513.652
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0089-IV/8/2008
Stammnummer
36197
Enthalten in Fassung
22 (geltend: 28)
Gültig
01.09.2020 bis 30.06.2022
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF