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Findok · Richtlinien

VB-0820

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2026-0.723.798gilt ab 01.07.2022

Inhaltsverzeichnis der VB-0820

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. November 2008

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.723.798
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0089-IV/8/2008
Stammnummer
36197
Enthalten in Fassung
23, 24, 25, 26, 27, 28 (geltend: 28)
Gültig
01.07.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF