Findok · Richtlinien
VB-0820
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2026-0.723.798gilt ab 01.07.2022
Inhaltsverzeichnis der VB-0820
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. November 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.723.798
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0089-IV/8/2008
- Stammnummer
- 36197
- Enthalten in Fassung
- 23, 24, 25, 26, 27, 28 (geltend: 28)
- Gültig
- 01.07.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF