Findok · Richtlinien
VB-0330
4.4.2. Vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr
überholte Fassung (bis 18.01.2022)Richtlinie2021-0.392.642gilt ab 01.08.2020
Inhaltsverzeichnis der VB-0330
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2020 bis 18.01.2022.
Wortlaut laut Findok
4.4.2. Vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr
Für die Ausfuhr oder die Wiederausfuhr toter Exemplare der in den Anhängen B und Caufgeführten Arten, einschließlich Teilen oder Gegenständen daraus, können Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen im vereinfachten Verfahren ausgestellt werden. Dafür gelten folgende Bedingungen:
a)die durch das vereinfachte Verfahren begünstigten Personen und Einrichtungen müssen registriert werden, ebenso die Arten, die nach dem vereinfachten Verfahren gehandelt werden dürfen;
b)den registrierten Personen und Einrichtungen werden zu vervollständigende Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen zur Verfügung gestellt;
c)die registrierten Personen und Einrichtungen werden ermächtigt, bestimmte Angaben in den Feldern 3, 5, 8 und 9 oder 10 zu vervollständigen; ferner müssen diese Personen
i)die ausgefüllte Genehmigung oder Bescheinigung in Feld 23 unterzeichnen;
ii)unverzüglich eine Kopie der Genehmigung oder Bescheinigung an die ausstellende Vollzugsbehörde (siehe die von der Kommission im ABl. Nr. C 72 vom 18. März 2008 veröffentlichte Liste) senden;
iii)Aufzeichnungen führen, die auf Verlangen der zuständigen Vollzugsbehörde vorzulegen sind und die Einzelheiten über die verkauften Exemplare (einschließlich des Namens der Art, der Beschreibung des Exemplars, der Herkunft des Exemplars), die Verkaufsdaten sowie Namen und Anschriften der Personen, an die die betreffenden Exemplare verkauft wurden, enthalten.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.392.642
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0048-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34486
- Enthalten in Fassung
- 39, 40 (geltend: 50)
- Gültig
- 01.08.2020 bis 18.01.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF