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Findok · Richtlinien

VB-0330

4.4.2. Vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr

überholte Fassung (bis 14.06.2009)RichtlinieBMF-010311/0063-IV/8/2008gilt ab 01.05.2008

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2008 bis 14.06.2009.

Wortlaut laut Findok

4.4.2. Vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr Für die Ausfuhr oder die Wiederausfuhr toter Exemplare der in den Anhängen B und C aufgeführten Arten, einschließlich Teilen oder Gegenständen daraus, können Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen im vereinfachten Verfahren ausgestellt werden. Dafür gelten folgende Bedingungen: a)die durch das vereinfachte Verfahren begünstigten Personen und Einrichtungen müssen registriert werden, ebenso die Arten, die nach dem vereinfachten Verfahren gehandelt werden dürfen; b)den registrierten Personen und Einrichtungen werden zu vervollständigende Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen zur Verfügung gestellt; c)die registrierten Personen und Einrichtungen werden ermächtigt, bestimmte Angaben in den Feldern 3, 5, 8 und 9 oder 10 zu vervollständigen; ferner müssen diese Personen i)die ausgefüllte Genehmigung oder Bescheinigung in Feld 23 unterzeichnen; ii)unverzüglich eine Kopie der Genehmigung oder Bescheinigung an die ausstellende Vollzugsbehörde senden; iii)Aufzeichnungen führen, die auf Verlangen der zuständigen Vollzugsbehörde vorzulegen sind und die Einzelheiten über die verkauften Exemplare (einschließlich des Namens der Art, der Beschreibung des Exemplars, der Herkunft des Exemplars), die Verkaufsdaten sowie Namen und Anschriften der Personen, an die die betreffenden Exemplare verkauft wurden, enthalten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0063-IV/8/2008
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 50)
Gültig
01.05.2008 bis 14.06.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF