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Findok · Richtlinien

VB-0330

Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen

überholte Fassung (bis 31.07.2020)RichtlinieBMF-010311/0085-III/11/2019gilt ab 04.02.2017

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 04.02.2017 bis 31.07.2020.

Wortlaut laut Findok

Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen [Grafik]   Hinweis: Das nachstehende Formblatt wurdeSeit 17. Jänner 2016 muss das vorstehende, durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/57 dahingehend geändertgeänderte Formblatt als Ergänzungsblatt zu Wanderausstellungs-, alsReise- und Musikinstrumentenbescheinigungen verwendet werden. Das Formblatt, bei dem das Feld oben rechts folgende Fassung erhält: | WANDERAUSSTELLUNGSBESCHEINIGUNG REISEBESCHEINIGUNG MUSIKINSTRUMENTENBESCHEINIGUNG ERGÄNZUNGSBLATT Formblätterlautet, die dem nachstehenden Muster entsprechen, dürfendurfte nur bis zum 16. Jänner 2016 weiter verwendet werden.

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0085-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 (geltend: 50)
Gültig
04.02.2017 bis 31.07.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF