Findok · Richtlinien
VB-0330
Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen
überholte Fassung (bis 31.07.2020)RichtlinieBMF-010311/0085-III/11/2019gilt ab 04.02.2017
Inhaltsverzeichnis der VB-0330
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 04.02.2017 bis 31.07.2020.
Wortlaut laut Findok
Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen
[Grafik]
Hinweis: Das nachstehende Formblatt wurdeSeit 17. Jänner 2016 muss das vorstehende, durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/57 dahingehend geändertgeänderte Formblatt als Ergänzungsblatt zu Wanderausstellungs-, alsReise- und Musikinstrumentenbescheinigungen verwendet werden. Das Formblatt, bei dem das Feld oben rechts folgende Fassung erhält:
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WANDERAUSSTELLUNGSBESCHEINIGUNG
REISEBESCHEINIGUNG
MUSIKINSTRUMENTENBESCHEINIGUNG
ERGÄNZUNGSBLATT
Formblätterlautet, die dem nachstehenden Muster entsprechen, dürfendurfte nur bis zum 16. Jänner 2016 weiter verwendet werden.
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0085-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0048-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34486
- Enthalten in Fassung
- 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 (geltend: 50)
- Gültig
- 04.02.2017 bis 31.07.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF