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Findok · Richtlinien

VB-0330

Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen

überholte Fassung (bis 12.02.2025)Richtlinie2024-0.085.710gilt ab 01.08.2020

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2020 bis 12.02.2025.

Wortlaut laut Findok

Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen [Grafik]   Hinweis: Seit 17. Jänner 2016 muss das vorstehende, durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/57 geänderte Formblatt als Ergänzungsblatt zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen verwendet werden. Das Formblatt, bei dem das Feld oben rechts | WANDERAUSSTELLUNGSBESCHEINIGUNG REISEBESCHEINIGUNG ERGÄNZUNGSBLATT lautet, durfte nur bis zum 16. Jänner 2016 verwendet werden.

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.085.710
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 (geltend: 50)
Gültig
01.08.2020 bis 12.02.2025
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF