Findok · Richtlinien
VB-0330
Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen
überholte Fassung (bis 12.02.2025)Richtlinie2024-0.085.710gilt ab 01.08.2020
Inhaltsverzeichnis der VB-0330
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2020 bis 12.02.2025.
Wortlaut laut Findok
Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen
[Grafik]
Hinweis: Seit 17. Jänner 2016 muss das vorstehende, durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/57 geänderte Formblatt als Ergänzungsblatt zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen verwendet werden. Das Formblatt, bei dem das Feld oben rechts
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WANDERAUSSTELLUNGSBESCHEINIGUNG
REISEBESCHEINIGUNG
ERGÄNZUNGSBLATT
lautet, durfte nur bis zum 16. Jänner 2016 verwendet werden.
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.085.710
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0048-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34486
- Enthalten in Fassung
- 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46 (geltend: 50)
- Gültig
- 01.08.2020 bis 12.02.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF