Findok · Richtlinien
VB-0330
7.4. Artenschutz-Aufgriffsmeldungen und Folgemeldungen
überholte Fassung (bis 14.08.2010)RichtlinieBMF-010311/0041-IV/8/2010gilt ab 14.04.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0330
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.04.2010 bis 14.08.2010.
Wortlaut laut Findok
7.4. Artenschutz-Aufgriffsmeldungen und Folgemeldungen
(1) Gemäß Artikel 14 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind die Kommission und das Artenschutz-Sekretariat von allen Maßnahmen der zuständigen Behörden bei Verstößen gegen diese Verordnung, einschließlich der Beschlagnahme und Einziehung von Exemplaren, zu informieren.
(2) Über jeden Aufgriff von Exemplaren geschützter Arten wild lebender Tiere oder Pflanzen ist daher eine Meldung an das Bundesministerium für Finanzen zu erstellen. Diese "Artenschutz-Aufgriffsmeldungen" sind unter Verwendung des e-zoll Kontrollmanagements zu erstatten. Hinsichtlich der Vorgangsweise bei der Erstattung der Meldungen bzw. des Ausfüllens wird auf die diesbezügliche Verfahrensbeschreibung verwiesen.
(3) Alle weiteren Entwicklungen des Falles (zB Änderung des Unterbringungsortes beschlagnahmter Exemplare, Einlangen eines Straferkenntnisses uudgl. dgl.), die der meldenden Zollstelle bekannt werden, sind unter Verwendung des e-zoll Kontrollmanagements ebenfalls an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. Die Verpflichtung zur Meldung der weiteren Entwicklung gilt in gleicher Weise auch für andere Zollstellen, insbesondere für die Finanzstrafbehörden, hinsichtlich eigener Veranlassungen (Anzeige bei Gericht, Durchführung des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens uudgl. dgl.).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0041-IV/8/2010
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0048-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34486
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 50)
- Gültig
- 14.04.2010 bis 14.08.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF