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Findok · Richtlinien

AH-2724

3A. Einfuhr von Gütern und Technologien

überholte Fassung (bis 06.06.2013)RichtlinieBMF-010302/0021-IV/8/2013gilt ab 01.03.2013

Inhaltsverzeichnis der AH-2724

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2013 bis 06.06.2013.

Wortlaut laut Findok

3A. Einfuhr von Gütern und Technologien 3A.1. Einfuhrverbot Gemäß Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 ist es verboten, die Güter und Technologien des Anhangs I oder des Anhangs Ia dieser Verordnung aus Nordkorea zu erwerben, aus Nordkorea einzuführen oder aus Nordkorea zu befördern, unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Nordkoreas handelt oder nicht. Im Anhang I sind sämtliche Gegenstände, Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Güter und Technologien, einschließlich Software, aufgeführt, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder Technologien im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind. Im Anhang Ia sind bestimmte weitere Gegenstände, Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Güter und Technologien aufgeführt, die für Nordkoreas Nuklearprogramme oder seine Programme für andere Massenvernichtungswaffen oder für ballistische Flugkörper verwendet werden könnten. 3A.2. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter 3A.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur Siehe nachfolgenden Abschnitt 57. 3A.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur Siehe nachfolgenden Abschnitt 57. 3A.2.3. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 8. zu entnehmen. Abschnitt 3B. derzeit frei

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0021-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0141-IV/8/2008
Stammnummer
34466
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 20)
Gültig
01.03.2013 bis 06.06.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF