Findok · Richtlinien
AH-2724
3A. Einfuhr von Gütern und Technologien
überholte Fassung (bis 28.02.2013)RichtlinieBMF-010302/0042-IV/8/2012gilt ab 02.08.2012
Inhaltsverzeichnis der AH-2724
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 02.08.2012 bis 28.02.2013.
Wortlaut laut Findok
33A. AusfuhrEinfuhr von LuxuswarenGütern und Technologien
3.13A. Ausfuhrverbot1. Einfuhrverbot
Es ist verboten, die imGemäß Anhang IIIArt. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 aufgeführten Luxuswaren unmittelbarist es verboten, die Güter und Technologien des Anhangs I oder mittelbar andes Anhangs Ia dieser Verordnung aus Nordkorea zu verkaufenerwerben, aus Nordkorea einzuführen oder aus Nordkorea zu liefernbefördern, weiterzugebenunabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Nordkoreas handelt oder auszuführennicht.
Im Anhang I
sind sämtliche Gegenstände, Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Güter und Technologien, einschließlich Software, aufgeführt, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder Technologien im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind.
Im Anhang Ia
sind bestimmte weitere Gegenstände, Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Güter und Technologien aufgeführt, die für Nordkoreas Nuklearprogramme oder seine Programme für andere Massenvernichtungswaffen oder für ballistische Flugkörper verwendet werden könnten.
3.23A. Ausfuhr2. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
3.2.13A.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
Güter aus UnterpositionenSiehe nachfolgenden Abschnitt 5. der Kombinierten Nomenklatur, die nicht mit der Maßnahme gekennzeichnet sind, unterliegen keinen Einschränkungen nach dieser Maßnahme.
3.2.23A.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
Güter aus UnterpositionenSiehe nachfolgenden Abschnitt 5. der Kombinierten Nomenklatur, die mit der Maßnahme gekennzeichnet sind, jedoch nicht den Beschreibungen in den Fußnoten entsprechen. In der Ausfuhranmeldung muss der Ausführer diesfalls erklären, dass die Ausfuhrgüter nicht der Maßnahme unterliegen. In e-Zoll ist dazu der Dokumentenartencode Y920 ("Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt") zu verwenden.
3.2.33A. Feststellungsbescheid nach § 21 AußHG 2005 des BMWFJ2.3. Voranfrage
Mit einem Feststellungsbescheid nachDie Bestimmungen zur Voranfrage § 21 AußHG 2005 kann das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend feststellen, dassüber die darin genannten Güter nicht der Maßnahme unterliegen (maßnahmenbefreiende Wirkung). In der Ausfuhranmeldung muss der Ausführer diesfalls erklären, dass für die Ausfuhrgüter ein Feststellungsbescheid mit maßnahmenbefreiender Wirkung vorliegt. In e-Zoll ist dazu der Dokumentenartencode 4FSB ("FeststellungsbescheidVerwendung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit dem eine Befreiung festgestellt wird") zu verwenden - außerdem ist die Nummer des Bescheides anzuführen und zwar im Format nachDokuments sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 5.18. zu entnehmen.
3.3. Ausfuhrmöglichkeit mit AusfuhrgenehmigungAbschnitt 3B.
Fürderzeit frei Güter Luxuswaren des Anhangs III der Verordnung können Ausfuhrgenehmigungen nach erfolgter Erteilung von Sondergenehmigungen durch den UN-Sicherheitsrat erteilt werden. In der Ausfuhranmeldung muss der Ausführer erklären, dass für die Ausfuhrgüter eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegt. In e-Zoll ist dazu der Dokumentenartencode C052 ("Ausfuhrgenehmigung für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen") zu verwenden. Außerdem ist die Nummer der Ausfuhrgenehmigung im Format nach Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 5.1. in der Ausfuhranmeldung anzuführen.
Normen und Schlagworte
- Art. 2 Abs. 3 VO 329/2007, ABl. Nr. L 88 vom 29.03.2007 S. 1
- VO 428/2009, ABl. Nr. L 134 vom 29.05.2009 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0042-IV/8/2012
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0141-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34466
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 20)
- Gültig
- 02.08.2012 bis 28.02.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF