RIS AI

Findok · Richtlinien

AH-2724

6. Waffenembargo

überholte Fassung (bis 17.09.2017)RichtlinieBMF-010302/0042-IV/8/2017gilt ab 17.09.2013

Inhaltsverzeichnis der AH-2724

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.09.2013 bis 17.09.2017.

Wortlaut laut Findok

6. StrafbestimmungenWaffenembargo Gegenüber Nordkorea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der AH-3210 zu entnehmen. 7. Strafbestimmungen 6.17.1. Geltungsumfang der Verordnungen Gemäß Art. 49 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 und gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 gelten diese: im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 6.27.2. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0042-IV/8/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0141-IV/8/2008
Stammnummer
34466
Enthalten in Fassung
8, 9, 10, 11, 12 (geltend: 20)
Gültig
17.09.2013 bis 17.09.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF