Findok · Richtlinien
AH-1110
7. Bescheinigungsarten-Codes für Außenhandelsrecht
überholte Fassung (bis 07.09.2009)RichtlinieBMF-010302/0016-IV/8/2009gilt ab 05.06.2009
Inhaltsverzeichnis der AH-1110
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 05.06.2009 bis 07.09.2009.
Wortlaut laut Findok
7. Bescheinigungsarten-Codes für Außenhandelsrecht
Anmerkungen:
Die nachfolgende Liste von Codierungen im e-Zoll-System für außenhandelsrechtliche Maßnahmen dient der zusammenfassenden Orientierung.
Die genauen Vorschriften über die Anwendung der außenhandelsrechtlichen Maßnahmen, die mit diesen Codes verschlüsselt werden sowie die dafür geltenden Rechtsgrundlagen und (Spezial-)Vorschriften sind den Spezial-Arbeitsrichtlinien zu entnehmen.
Die jeweils neuesten Codelisten sind unter https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/TechnischeInformationen
Menüpunkt: Codelisten -> Im Dokument S 3: DOKUMENTENARTEN abfragbar.
Bescheinigungsarten-Codes für Außenhandelsrecht
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Importzertifikat
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AH-1110
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4IZA
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Importzertifikat
nachgemäß § 19 Außenhandelsgesetz 2005
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Embargos
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AH-2***AH-1110
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N941X012
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Embargogenehmigung Ausfuhrgenehmigung für Birma/Myanmar-Embargo
siehe Ausnahmen für Iran und Nord-Korea (X010 u. X011)von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erteilt, in dem der Ausführer niedergelassen ist
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Aus- und Einfuhr-genehmigungNur für MM
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C052
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Ausfuhrgenehmigung
für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
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L132
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Einfuhrgenehmigung
erteilt von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates und überall in der Gemeinschaft gültig
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N941
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Genehmigung
der UNO / UN-Sanktionenkommittee
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Nur wenn Dokument zulässig
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Y920
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Ausnahme
Andere Waren als in den mit der Maßnahme verknüpften Fußnoten angeführt
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Für Iran:
C052, Y920, 4FSB oder 4LBI erforderlich
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4FSB
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Feststellungsbescheid
des Bundesministeriums für Wirtschaft Familie, Jugend und Jugend, mit demFamilie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005 eine Befreiung festgestellt wird
siehe Zusatzbestimmungen für Iran (4LBI)mit maßnahmenbefreiender Wirkung
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Für Iran:
C052, Y920, 4FSB oder 4LBI erforderlich
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4AHG
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Ausnahmen
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N941
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UNO-Genehmigung
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Nur wenn zulässig
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4LBI
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Auskunft zur Zulässigkeit von Vorgängen
"lightLight Bescheid" Iran des Bundesministeriums für Wirtschaft Familie, Jugend und Jugend (Auskunft zur Zuverlässigkeit von VorgängenFamilie, speziell ausgestellt für Iran Exporte)Exporte in den Iran
mit maßnahmenbefreiender Wirkung
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Für Iran:
C052, Y920, 4FSB oder 4LBI erforderlich
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X0104AHG
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AusfuhrgenehmigungAusnahme
für Iran - Anhang I+II-GüterAllgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
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X011
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Ausfuhrgenehmigung für Nord-Korea - Anhang I-Güter
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Güter mit doppeltem Verwendungszweck
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AH-3100
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X002
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Ausfuhrgenehmigung
für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (nach Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 in geänderter Fassung)idgF
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4AAG
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Allgemeine Ausfuhrgenehmigung
nach § 8 AußHVAußenhandelsverordnung 2005
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4DUA
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Allgemeine Ausfuhrgenehmigung
der Gemeinschaftnach Verordnung (EG) Nr. EU0011334/2000 idF Verordnung (EG) Nr. 1167/2008, ABl.EU L 325/2008, S 239
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Y901
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Ausnahme
Nicht in der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck aufgeführtes Erzeugnis.
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4FSB
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Feststellungsbescheid
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestelltJugend und Familie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005 wird
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4AHG
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Ausnahmen
Allgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
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Militärgüter
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AH-3200
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4AHV
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Ausfuhrbewilligung
für Güter gemäß Außenhandelsverordnung (Güterliste in der Anlage)
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4DAV
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Durchfuhrbewilligung
für Güter gemäß Außenhandelsverordnung 2005 (Güterliste in der Anlage)
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4NAV
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Ausnahme
Nicht in der Liste der Anlage zur Außenhandelsverordnung 2005 aufgeführtes Erzeugnis.
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4FSB
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Feststellungsbescheid
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestelltJugend und Familie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005 wird
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4DAV
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Durchfuhrbewilligung
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4AHG
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Ausnahmen
Allgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
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Chemiewaffen
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AH-3310
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4CHA
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Ausfuhrgenehmigung
für Chemikalien gemäß § 4 AußHG 2005
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4CHD
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Durchfuhrgenehmigung
für Chemikalien gemäß § 4 AußHG 2005
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4CHE
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Einfuhrgenehmigung
für Chemikalien gemäß § 4 AußHG 2005
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4FSB
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Feststellungsbescheid
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestelltJugend und Familie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005 wird
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4AHG
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Ausnahme
Allgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
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TextilienTextilwaren und wPVV für Textilwaren
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AH-4110
AH-4120
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L079
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TextilwarenEinfuhrgenehmigung
für Textilwaren (Gilt auch für Bewilligung des wPVV): Einfuhrgenehmigung
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auch vorherige Genehmigung wPVV
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4FSBI004
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FeststellungsbescheidÜberwachungsdokument,
des Bundesministeriums für Wirtschaftausgestellt von einer zuständigen einzelstaatlichen Behörde und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestellt wirdüberall in der EG gültig
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4840
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PAWA-Lizenzpflichtige Waren unter 1.000 Euro
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4AHG
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PAWA: Sonderausnahme AHG (andere als 1.000 Euro Grenze)
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C019
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BewilligungBewilligung der zollrechtlichen passiven Veredelung
nach VO EWG Nr. 2454/93 - ABl. Nr. L 253/93der) passiven Veredelung (VO EWG Nr. 2454/93 - ABl. Nr. L 253/93)
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4840
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1.000 Euro-Grenze
PAWA-Lizenzpflichtige Waren unter 1.000 Euro
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4FSB
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Feststellungsbescheid
des Bundesministeriums für Wirtschaft, Jugend und Familie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005
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4AHG
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Ausnahme
Allgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
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Stahlwaren
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AH-4200
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L132
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Einfuhrgenehmigung,
erteilt von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates und überall in der Gemeinschaft gültig
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I004
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Überwachungsdokument,
ausgestellt von einer zuständigen einzelstaatlichen Behörde und überall in der EG gültig.
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4FSB
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Feststellungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestellt wird
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4840
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1.000 Euro-Grenze
PAWA-Lizenzpflichtige Waren unter 1.000 Euro
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4AHG4FSB
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PAWA:Feststellungsbescheid
Sonderausnahme AHG (andere als 1.000 Euro Grenze)des Bundesministeriums für Wirtschaft, Jugend und Familie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005
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4AHG
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Ausnahme
für Stahlwaren bis zu der in der VO (EG) Nr. 1915/2006 angeführten Grenze (zur Zeit:von 2.500 kg Netto)netto je Sendung
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4AHG
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Ausnahme
Allgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
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Kimberley-ProzessRohdiamanten
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AH-4311
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C034
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Zertifikat
"Kimberley" Gemeinschaftszertifikat
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L116
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Zertifikat
"Kimberley" Zertifikat
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Y015
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Behältnis
Die Rohdiamanten befinden sich in gegen Eingriffe geschützten Behältnissen, und die bei der Ausfuhr von diesem Teilnehmer (Kimberley Process) angebrachten Siegel sind nicht erbrochen worden.
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4FSB4AHG
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FeststellungsbescheidAusnahme
des BundesministeriumsAusnahme für Wirtschaft und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestellt wirdbestimmte Einfuhren für Private
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Achtung auf Begründung
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Folterwaren
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AH-4501
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E990
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Ausfuhrgenehmigung
für Güter, die zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten
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Y905
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Ausstellungen, Museen
Güter, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung ausschließlich zum Zwecke der öffentlichen Ausstellung in einem Museum verwendet werden sollen,
oder medizinisch-technische Gütereinschließlich Einfuhrgenehmigung
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EB includiert!
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Y905
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Medizinisch-technische Güter
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Y907
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Güter für militärisches oder ziviles Personal, …
Güter, die von militärischem oder zivilem Personal eines Mitgliedstaats verwendet werden sollen, wenn dieses Personal an einer Friedenssicherungsmaßnahme oder Krisenmanagementoperation der EU oder der Vereinten Nationen in dem betreffenden Drittland oder an einer Operation teilnimmt, die auf der Grundlage eines Abkommens zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Bereich der Verteidigung durchgeführt wird
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Y908
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Gebiete und Behörden
Die Güter werden in die folgenden Gebiete der Mitgliedstaaten ausgeführt (:
Grönland, Neukaledonien und Nebengebiete, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Wallis und Futuna, Mayotte, St. Pierre und Miquelon, Büsingen)
und
und von einer Behörde verwendet, die sowohl im Bestimmungsland oder -gebiet als auch im Mutterland des Mitgliedstaats, zu dem das betreffende Gebiet gehört, Strafverfolgungs-/Vollzugsbefugnisse hat.
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7910
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Erfasste Folterware mit Genehmigung
Ware von VO (EG) Nr. 1236/2005 betreffend Beschränkung von Waren für Folter und Repression erfasst.
BewilligungspflichtigeHinweis:
WareEs handelt sich dabei um bewilligungspflichtige Waren aus dem Warenkatalog, Bewilligung vorhanden (Keinefür die eine Bewilligung vorhanden vorgelegt werden kann
→ sonst siehe 7912)
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7910,7912+7911 Gesamtsystem, einer muss codiert werden
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7912
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Erfasste Folterware ohne Genehmigung
Ware von VO (EG) Nr. 1236/2005 betreffend Beschränkung von Waren für Folter und Repression erfasst.
Hinweis:
Es handelt sich dabei um bewilligungspflichtige Waren aus dem Warenkatalog, es kann für sie jedoch keine Bewilligung vorgelegt werden.
→ sonst siehe 7910
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7911
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Ausnahme
- Ware von VO (EG) Nr. 1236/2005 betreffend Beschränkung von Waren für Folter und Repression nicht erfasst
Hinweis:
Die Ware inwird von einer KN-Position des Warenkatalogs erfasst, von der auch Folterwaren umfasst werden, die spezielle Ware wird jedoch von der FolterwarenverordnungVO (EG) Nr. 1236/2005 nicht umfasst
(→ "ex"-Positionen beachten) !
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7910,7912+7911 Gesamtsystem, einer muss codiert werden
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7912
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Ware von VO 1236/2005 betreffend Beschränkung von Waren für Folter und Repression erfasst, jedoch OHNE Vorliegen einer Ausfuhrgenehmigung
Bewilligungspflichtige Ware aus dem Warenkatalog, keine Bewilligung vorhanden (Bewilligung vorhanden → 7910)
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7910,7912+7911 Gesamtsystem, einer muss codiert werden
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4FSB
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Feststellungsbescheid
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestelltJugend und Familie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005 wird
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4AHG
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Ausnahme
Allgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
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Ursprungsnachweis - TextilienTextilwaren
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AH-5110
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U003
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Ursprungszeugnis
Ursprungszeugnis gemäß Art. 47 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93
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N862
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nichtpräferentielleUrsprungserklärung
Nichtpräferentielle Ursprungserklärung (Textilien)
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4OKC
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Einfuhren ohne kommerziellen Charakter
Einfuhren ohne kommerziellen Charakter ohne Vorlage eines nichtpräferenziellen Ursprungsnachweises (Art.Nach Artikel 1 Abs.Absatz 3 VO (EG) Nr. 1541/98)
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4OUZ
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Ursprung anders nachgewiesen
Anmelder kann glaubhaft machen, dass erforderliches Ursprungszeugnis liegt nicht vor. vorgelegt werden kann;
der Ursprung aufgrund Warenkontrolle eindeutig festgestelltder Ware wird vom Anmelder auf andere Weise zweifelsfrei nachgewiesen.
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4FSB
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Feststellungsbescheid
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestelltJugend und Familie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005 wird
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48404840 *)
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PAWA-Lizenzpflichtige Waren unter 1.000 EuroAusnahme
PAWA-Lizenzpflichtige Waren unter 1.000 Euro
*) Codierung nicht erforderlich, EDV berechnet für Zwecke der Ursprungsnachweise automatisch
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nicht erforderlich bei UZ/UE
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4AHG
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PAWA:Ausnahme
Sonderausnahme AHG (andere als 1.000 Euro Grenze)Allgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
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Ursprungsnachweis - StahlStahlwaren
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AH-5120
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U003
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Ursprungszeugnis
Ursprungszeugnis gemäß Art. 47 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93
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4OUZ4840 *)
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Ausnahme
PAWA-Lizenzpflichtige Waren unter 1.000 Euro
Ursprungszeugnis*) Codierung nicht erforderlich, EDV berechnet für Zwecke der Ursprungsnachweise automatisch liegt nicht vor. Ursprung aufgrund Warenkontrolle eindeutig festgestellt
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4FSB
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Feststellungsbescheid
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, mit dem eine Befreiung festgestelltJugend und Familie gemäß § 21 Außenhandelsgesetz 2005 wird
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4840
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PAWA-Lizenzpflichtige Waren unter 1.000 Euro
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nicht erforderlich bei UZ/UE
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4AHG
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PAWA:Ausnahme
Sonderausnahme AHG (andere als 1.000 Euro Grenze)Allgemeine Ausnahmecodierung im Außenhandelsrecht
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Achtung auf Begründung
Anmerkungen:
Die Codierungen X010 (IR) und X011 (KP) wurden aufgelassen.
Die Codierung N941 auf UNO-Genehmigungen eingeschränkt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0016-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0136-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34230
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 20)
- Gültig
- 05.06.2009 bis 07.09.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF